Anlage 3 BBesG/BesÜGBek
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Gültig ab 1. Juli 2009 für Postnachfolgeunternehmen
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Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Anlage 3 BBesG/BesÜGBek
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,36 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,57 Euro.